AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen

2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

1. Unser Angebot ist bis zur Annahme freibleibend. Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen.

2. Unsere Angaben in Angeboten, Prospekten, Abbildungen und Zeichnungen, eventuelle Maß- und Gewichtsangaben sind Durchschnittswerte. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sind vielmehr eine beschreibende Darstellung unserer Produkte. Das Gleiche gilt auch für von uns zur Verfügung gestellte Muster und Proben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form/Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Mit der Bestellung unseres Produktes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag zu erteilen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg oder durch Übergabe unseres Produktes an den Besteller erfolgen.

4. Bestellt der Auftraggeber unser Produkt auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Eine Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

5. In unserer Auftragsbestätigung und/oder unserem Bestätigungsschreiben werden wir das bestellte Produkt und unsere eventuell weiter zu erbringende Leistung genau beschreiben und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin benennen.

6. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere eventuellen Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich unterrichtet. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

7. Wir weisen darauf hin, dass in dem Fall der Bestellung des Produktes auf elektronischem Weg der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst unseren AGB per E-Mail zugesandt wird.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Der von uns im Angebot angegebene Preis versteht sich in EURO und ist bindend. In ihm ist die jeweilige Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie wird hinzugerechnet.

2. Haben wir kein Angebot abgegeben, bestellt der Auftraggeber vielmehr nach unseren Verkaufsprospekten, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise in unseren Preislisten. Unsere dort aufgenommenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.

3. Unsere Preise verstehen sich ab unserem jeweiligen Werk ohne Verpackungskosten sowie Transportkosten. So weit mit uns gesondert vereinbart, können sich Preise auch frei Baustelle verstehen.

4. Zahlungen sind bar ohne jeden Abzug zu leisten. Zahlungen mittels Wechsel können nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Eventuell anfallende Diskont- und/oder sonstige Kosten trägt der Auftraggeber.

5. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Verzug. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er mit uns ausdrücklich vereinbart ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, hat er während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Geldschuld mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6. Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Gefahrübergang

1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über.

2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Verzug der Annahme ist.

4. Ein eventueller Versand erfolgt nur mit gesondertem Auftrag durch den Auftraggeber auf seine Kosten und Gefahr. Wünscht der Auftraggeber eine Transportversicherung, hat er sie auf eigene Verantwortung abzuschließen. Liefern wir mit eigenen LKWs unsere Ware aus, geht die Gefahr mit der Abladung an dem von unserem Auftraggeber benannten Abladeort über.

§ 5 Gewährleistung

1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel unserer Produkte zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung – Minderung – oder Rückgängigmachung des Vertrages – Rücktritt – verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Ist unser Auftraggeber Unternehmer, muss er uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls wird die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Um die Frist zu wahren, reicht die rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Eine eventuelle Mängelrüge hat auf jeden Fall vor dem Einbau oder der Verarbeitung unseres Produktes zu erfolgen. Wird der Mangel nicht rechtzeitig gerügt, gilt unsere Lieferung als vertragsmäßig ausgeführt. Ist unser Auftraggeber Verbraucher, muss er uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem er den vertragswidrigen Zustand der Ware festgestellt hat, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese schriftliche Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn wir arglistig gehandelt haben. Die Beweislast für die Mangelfeststellung trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen, trägt er für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

5. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei unserem Auftraggeber, so weit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ausgenommen davon ist der Fall, dass wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Ausgenommen davon ist jedoch unsere Haftung in Folge von verarbeitungsbedingten und witterungsbedingten Einflüssen.

6. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Unsere öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen stellen dagegen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Ware umfasst die nachfolgende Beschaffenheit, über die wir hiermit unseren Auftraggeber aufklären. Unsere Produkte entsprechen den jeweiligen DIN-Vorschriften und den bauaufsichtlichen Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin, und/oder unseren jeweiligen technischen Merkblättern.

7. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber von uns nicht. Eventuelle Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen jedoch nicht eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

3. Ist der Auftraggeber Unternehmer so gilt ferner: Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die bestellte Ware zum vereinbarten Termin zu liefern, verändern die von uns genannten Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm daraus Schadensersatzansprüche zustehen. Eventuelle andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie sachgerecht zu lagern.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Ist unser Auftraggeber Unternehmer, ist er berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Unternehmer verpflichtet sich, uns unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen, die zur Einziehung der Forderung erforderlich sind.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unserer Gesellschaft. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Lieferwerk: Fiedler Deckensysteme GmbH & Co. KG, Rathaushütte 1, 95615 Marktredwitz